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Genealogie und Mecklenburg: Von A - Z

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Berufe


Überblick

Die Bedeutung der Berufe änderte sich mit den Zeiten. Im folgenden wird versucht eine grobe Erklärung zu geben:

  • /(Ritter)Gutsbesitzer/ waren die 550 - 600 reichen Familien denen das Land in MEC gehörte (unter ihnen die Herzöge). Solch ein großes Stück Land wurde /Gut/, meist von einem /Hof/ aus verwaltet, genannt. Der Gesamtbesitz der Herzöge hieß /Domanium/.
  • /Pensionäre/, /(Guts)Pächter/ waren die Verwalter der /Güter/ oder /Höfe/. Die Arbeit wurde durch /Knechte/, /Mägde/ und /Tagelöhner/ gemacht.
  • /Hüfner/ ist ein sehr alter Begriff für einen Bauern. Sein Hof hatte die Größe einer /Hufe/. Eine /Hufe/ war genug Land um eine Familie zu ernähren. Bis 1700 war eine wendische Hufe 10,4 ha (Hakenhufe) und eine deutsche Hufe 20,8 ha (Landhufe) groß. Im 15. Jhd. wurde zusätzliche eine Hagenhufe zu 41,6 ha definiert. Anfang des 18. Jhd. wurde die Größe einer Hufe in Abhängigkeit von der Bodenqualität festgelegt (bonitierte Hufe). Sie lag zwischen 22 und 43 ha. 1755 wurde die Hufe erneut umdefiniert (katastrierte Hufe des LGGEV), diese lag zwischen 49 und 195 ha. Ein /Halbhüfner/ (/Viertel/-, ...) ist abgeleitet, er bewirtschaftete eine halbe /Hufe/.
  • Ein anderer alter Begriff war /Kossate/. Dieser lebte mit seiner Familie in einem kleinen Haus (manchmal auch /Kate/ genannt, daraus wurde auch die "Berufs"bezeichnung /Käthner/ abgeleitet) und bearbeite ein kleines Stück Land (1/4 ... 1/2 /Hufe/).
  • /Hauswirth/, /Hausmann/: offizielle Bezeichnung für einen Bauern der in der Regel gepachtetes Land bewirtschaftete (Zeitpacht). Im 19. Jahrhundert (ab 1822) wurden Zeitpachtverträge langsam in Erbpachtverträge umgewandelt.
  • /Erbpächter/: offizielle Bezeichnung für einen Bauern mit einem Erbpachtvertrag, d. h. bei seinem Tod würde der älteste Sohn den Pachtvertrag fortsetzen. Die Größe des Ackers ist regional stark unterschiedlich (ungefähr 5 - 20 ha). Nach 1867 waren nur noch Erbpachtverträge möglich.
  • /Bauer/: moderner Begriff seit etwa 1850 für einen Bauern mit mittlerem Besitz (weniger als 500 Morgen). Aber auch: das alte mecklenburgische Recht unterschied die Bevölkerung in /Adlige/ und /Nichtadlige/. Die /Nichtadlige/n waren /Bürger/ und /Bauern/.
  • Die Bauernstellen hatten unterschiedliche Bezeichnungen: /Hausmann/, /Hauswirth/ wurde in Bezug auf eine /Hausstelle/ benutzt. Das waren die üblichen Begriffe zu Zeiten der Leibeigenschaft (nach dem 30-jährigen Krieg bis 1821/22, teilweise bis 1870/71). Wenn der Bauer ein Alter erreichte, indem er den /Hof/ nicht mehr bewirtschaften konnte, zogen er ins /Altenteil/. Das war eine abgetrennte Wohnung oder ein separates Haus für ihn und seine Frau. Meist gab es einen Vertrag mit seinem Nachfolger (in der Regel der älteste Sohn), der seine Versorgung sicherstellte. Seine "Berufsbezeichnung" war fortan /Altenteiler/. Die anderen Söhne, die den /Hof/ nicht übernehmen konnten, arbeiteten als /Knechte/, oft für ihren ältesten Bruder auf dem früher väterlichen Hof. Sie konnten auch an anderer Stelle arbeiten, wohnten dort dann gewissermaßen zur Untermiete, sie wurden als /Einlieger/ bezeichnet. Die wurden auch vielfach in Naturalien bezahlt. Die /Tagelöhner/ arbeiteten für Lohn (Geld), vielfach an wechselnden Stellen.
  • Nach dem 30-jährigen Krieg gab es /Büdner/. Sie besaßen / bewirtschafteten keine Farm in der üblichen Größe sondern nur etwa 5 - 10 ha (ein richtiger Bauer bewirtschaftete das Doppelte). Aufgrund eines herzoglichen Gesetzes wurden in der Mitte des 18. Jahrhunderts zahlreiche /Büdnerstellen/ in den domanialen (herzoglichen) Dörfern errichtet.
  • Mitte des 19. Jahrhunderts wurden /Häuslerstellen/ eingerichtet. Damit sollten vor allem Landbewohner in MEC gehalten werden, d. h. es sollte eine Alternative zur Emigration sein. Sie erhielten bis 100 Quadratruten Acker, den sie aber nur nebenbei bewirtschafteten. In der Regel gingen sie anderen Beschäftigungen / Handwerken nach.
  • /Knecht/ (männlich), /Magd/ (weiblich): besitzlose Arbeiter auf einem Bauernhof, auf dem sie auch wohnten.
  • /Tagelöhner/: besitzloser Landarbeiter, er arbeitete, wo es gerade Arbeit gab (z. B. auf dem /Hof/ eines /Gutsbesitzers/), er erhielt seinen Lohn täglich (/Taglohn/).
  • /Kirchenjurat/ Mitglied des Kirchvorstandes, in der Regel ein ansässiger Bauer. /Arbeitsmann/ Bezeichnung für einen Arbeiter in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
  • /Einlieger/ "Untermieter", besaß kein Haus und kein Land.
  • /Holländer/ Arbeiter in der Michproduktion
  • /Schweizer/ mit Viehzucht beschäftigter Arbeiter
  • /Statthalter/ arbeitete für einen /Pächter/ auf einem /Gut/ oder /Hof/, meist als Vorarbeiter der Feldarbeiter

Eine zeitgenössische Beschreibung der Klassen der Landbevölkerung gibt C. Balck in "Domaniale Verhältnisse in Mecklenburg-Schwerin" (Hinstorf Wismar [u.a.] 1864, Digitalisat)

Glossar

Knechte und MägdeBesitzlose Arbeitskräfte auf Gütern oder Höfen, i. d. R. unverheiratet.
ErbpächterBezeichnung der Bauern ab ca. Mitte des 19. Jahrhunderts, nach vollzogener Vererbpachtung.
ArbeitsmannBezeichnung für einen Arbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb um 1900
HauswirthBezeichnung für einen Bauern nach dem 30jährigen Krieg.
DreyerDrechsler
VogtIm Mittelalter vom Landesherren eingesetzter Verwalter eines bestimmten Gebietes, der Vogtei.
KossateKatenbewohner mit wenig Land (häufig eine Achtel Hufe)
HäuslerKnapp 100 Jahre nach der Ansetzung von Büdnern erließ die Landesregierung eine ähnliche Anordnung zur Ansiedlung von Häuslern. Diese erhielten einen Haus- und Hofplatz, aber kein Gartenland. Ihnen wurde aber Zeitpachtland zugewiesen.
TagelöhnerLandlose oder landarme Arbeitskräfte auf Gütern oder Höfen, normalerweise verheiratet. Ab 1900 wandelt sich die Bezeichnung zu Arbeitsmann.
HofgängerLandwirtschaftliche Arbeitskräfte, in der Hierarchie noch unter den Tagelöhnern. Meist besitzlose Söhne aus der Landarmut, der städtischen Arbeiterschaft und zunehmend Berliner Arbeitslose. Die Hofgänger wurden Anfang des 20. Jhd. durch Schnitter ersetzt.
SchnitterLandwirtschaftliche saisonale Arbeitskräfte, meist aus Polen oder Rußland.
NeubauerNach der Verordnung vom 5.9.1945 wurde in Mecklenburg die Bodenreform durchgeführt. Dadurch wurde Grundbesitz von mehr als 100 Hektar enteignet und in bäuerliches Eigentum umgewandelt. Die Neubauern erhielten um 5 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche.
SchweizerObermelker
StatthalterOberster Tagelöhner auf einem Gut.
HolländerPächter einer Milchwirtschaft.
tavernerWirt
DüblerZimmermann
PanifexBäcker
piscatorFischer
praefectusVerwalter, Vogt
PraxatorBrauer
vinitorWinzer

Literatur

  • Bentzien, U., Neumann, S. (Hrsg): Mecklenburgische Volkskunde
    Rostock, 1988

Weblinks

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