Die Ortsgeschichte von Dobbertin

 

Die Dobbertiner Ortsgeschichte ist durch die Geschichte des Klosters geprägt. Kaum ein Ereignis steht nicht in irgendeinem Zusammenhang mit diesem. Im folgenden werden Fakten der Dobbertiner Geschichte im Zusammenhang mit der Mecklenburger Geschichte dargestellt.
 
Die Erforschung der Dobbertiner Geschichte ist noch lange nicht abgeschlossen. In der Literatur werden geschichtliche Ereignisse oft unzureichend oder widersprüchlich angegeben. Auch die folgende Darstellung wird noch zu korrigieren, zu ergänzen und zu verbessern sein.

Steinzeit
Etliche Funde aus Ur- und Frühgeschichte bezeugen die Besiedlung des Gebietes des heutigen Mecklenburgs.

Funde belegen das Vorhandensein der ersten Menschen vor ca. 16000 Jahren, eine Besiedlung könnte vor ca. 10000 Jahren begonnen haben (Jäger und Sammler). Um 3000 v. u. Z. wurden unsere Vorfahren seßhaft, sie begannen mit der Bearbeitung des Bodens und dem Halten von Tieren.

Bronzezeit
Die Periode von 2000 v. u. Z. bis 600 v. u. Z. wird als Bronzezeit bezeichnet

Funde von Werkzeugen, Waffen und Schmuck belegen den Entwicklungsstand unserer Vorfahren. Ebenfalls aus dieser Zeit sind zahlreiche Hügelgräber erhalten.

Eisenzeit
Von 600 v. u. Z. bis 600 u. Z. lebten in unserem Gebiet vermutlich die Warnen (germanischer Stamm).

Diese Periode ist durch Verwendung von Eisen anstelle der Bronze gekennzeichnet. Weitere germanische Stämme auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburgs sind die Langobarden und die Semnonen. Am Ende des 4. Jahrhunderts setzte die große germanische Völkerwanderung nach Südwesten ein.

Slawenzeit
Im 7. Jahrhundert wird das von den Germanen verlassene Land durch die Slawen besiedelt. Die Slawenzeit reicht bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts.

Das Gebiet des heutigen Mecklenburgs wird von den Stämmen der Obotriten und der Wilzen (später Liutizen genannt) besiedelt. Teilstämme der Obotriten besiedeln dabei:

  • Obotriten zwischen Wismarer Bucht und Südende des Schweriner Sees
  • Rereger um Wismar und Schwerin
  • Warnower an der oberen Warnow und an der Mildenitz
  • Polaben an der Elbe um Lauenburg, Boizenburg und Ratzeburg

Die Teilstämme der Wilzen (Kessiner, Zirzipaner, Tollenser, Redarier) siedeln weiter östlich im Gebiet zwischen Warnow und Oder.

995
Erste urkundliche Erwähnung der "Michelenburg" in einer Urkunde König Otto III.

Zeitweise gerieten die Slawen unter Karl dem Großen, Heinrich I. und Otto dem Großen in Abhängigkeit vom fränkischen und Römisch - Deutschen Reich.

1160
Eroberung des Obotritenlandes durch Heinrich den Löwen, Herzog von Sachsen und Bayern

1160 rückt Heinrich der Löwe mit einem Heer in Mecklenburg ein; Der Obotritenfürst Niklot fand dabei 1160 den Tod. Sein Sohn Pribislaw erhielt 1167 Mecklenburg als sächsisches Lehen; Schwerin wurde 1160 als erste deutsche Stadt in Mecklenburg gegründet.
Niklot wurde Stammvater der mecklenburgischen Fürsten, die später von Karl IV. zu reichsunmittelbaren Herzögen erhoben wurden (sie regierten in Mecklenburg bis 1918). Es begann die dauerhafte Eingliederung Mecklenburgs in das Römisch - Deutsche Reich (mit Ausnahme der Zeit dänischer Besetzung von 1180 - 1227).
Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts erfolgt die deutsche Besiedlung Mecklenburgs, vor allem durch Siedler aus Holstein, Niedersachsen und Westfalen. Die Bauern erhielten steuerfreie Lehnshufen als Lehnsgut. Die deutschen Städtegründungen erfolgten überwiegend im 13. Jahrhundert vor allem durch die Territorialherren.

1220 Gründung des Dobbertiner Klosters als Mönchskloster zum heiligen Benedikt unter Fürst Heinrich Borwin I (Schwiegersohn des Sachsenherzogs Heinrich der Löwe).

1229
Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Für die vier Enkel von Heinrich Borwin I. (Sohn von Pribislaw, Enkel von Niklot) wird Mecklenburg in die Herrschaften Mecklenburg, Rostock (Linie erlischt 1314), Werle (erlischt 1436), und Parchim-Richenberg (bis 1256) geteilt.
Neben den Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg, sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
Um diese Zeit wird in Mecklenburg auch noch Slawisch gesprochen. Es bilden sich die Familiennamen, die sich um 1300 festigen. Gut 200 Jahre später ist die slawische Sprache kaum noch anzutreffen.

1234 Umwandlung des Dobbertiner Kloster in ein Nonnenkloster; 1237 stellte Nikolaus von Werle die Bestätigungsurkunde aus.

Etwa von 1230 bis 1256 wird auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Parchim der Landesausbau durch Fürst Pribislaw von Parchim (herrschte von 1229 - 1256, nach seiner Vertreibung war Nicolaus von Werle der lokale Herrscher) vorangetrieben. Er wurde unterstützt durch eine Reihe von Adligen. Ihre Namen werden auf Urkunden jener Zeit erwähnt.

1288 wurde auf dem Klostergelände ein Krankenhaus durch den Dobbertiner Probst Heinrich gestiftet - die Nonnen pflegten Kranke.

Ende des 13. Jh. entsteht der südliche Kreuzgang zusammen mit dem zweischiffigen Refektorium. Die anderen Flügel des Kreuzganges entstehen im 14. Jh.

1309 bestätigt Papst Clemens V. die Stiftung des Krankenhauses(*).

1340 Fertigstellung der massiven Festungskirche (Wehrkirche) ohne Turm(*).

1348 wurde Mecklenburg aus der sächsischen Abhängigkeit gelöst und ein erbliches, unmittelbares Reichslehen. Zugleich wurden die mecklenburgischen Landesherren zu Herzögen erhoben.

1397 erlangt das Kloster durch weiteren Landerwerb größere Bedeutung(*).

1400 Umbau des zweigeschossigen Klausurgebäudes mit vierflügeligem Kreuzgang und Refektorium(*).

1448 - 1461 erwirbt das 1220 gegründete Kloster Dobbertin Mestlin (von sieben verschiedenen Nachfahren Gustävels).

Mecklenburg einen Aufschwung. Zu Ausgang des Mittelalters werden die Herzöge im 15. Jh. mit kriegerischen Adligen, der späteren Ritterschaft, konfrontiert. Überfälle auf Kaufleute, Kämpfe der Adligen untereinander und soziale Unruhen in den Städten sind für diese Zeit typisch.

Im späten Mittelalter nahm der Einfluß der Herzöge auf die Kirche zu. In den größeren Städten des Landes wuchsen im 16. Jahrhundert die sozialen Spannungen. Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung führte die Reformation schnell zum Erfolg.
Nach dem Sieg der Reformation wurden die Kirchengüter größtenteils unter den mecklenburgischen Herzögen aufgeteilt. Um 1750 gab es in Mecklenburg keine katholische Kirche mehr.

1496
hat Mecklenburg ca 130.000 Einwohner

Kaiserbede 1496
 
Die Mecklenburgischen Kaiserbederegister von 1496 (F. Engel, Böhlau Verlag 1968) zählen die Abgaben aus den Dörfern der Vogtei Dobbertin auf.
 
Oldenßdorp, Russte, Oldenhaigen, Dingeste, Dobbin, Gerdeshagen, Lentzen, Lone, Tzarmnid, Gellemm, Dabertin, Gardenn, Nighehagen, Demen, Mustelin, Borssow, Dabel, Tho Lutken Upolen

Neben den Beichtkinderverzeichnissen und Kirchenvisitationsprotokollen zählen die Listen und Register über geleistete Steuerzahlungen zu den wichtigsten Quellen der mecklenburgischen Bevölkerungsgeschichte in Archiven der Landesebene. Als schriftliche Ergebnisse staatlicher Steuererhebung sind sie für Mecklenburg in seltener Dichte überliefert.
 
Die Quellen dokumentieren gleichmaßen Steuerzahlungen (Bede = Bitte), die regelmäßig zugunsten des Landes geleistet wurden (z.B. Register der Schloß- oder Schoßgelder bzw. der zunächst zweimal jährlich fälligen ordentlichen Bede), als auch solche Abgaben, die aus verschiedenen Anlässen für das Land (z. B. die gemeine Landbede, außerordentliche Kontributionen, Roßdienst-, Einspännigenregister, Steuern anläßlich fürstlicher Hochzeiten oder zu Ausstattungen landesherrlicher Töchter u.a.m.) oder im Auftrag des Reiches durch das Land eingezogen wurde (Königsbede, Kaiser-, Türken-, Kreissteuer oder -hilfe). Steuerpflichtig waren mitunter nur bestimmte Personengruppen. Die Auswertung dieser Quellen erfordert umfangreiche Detailkenntnisse über die wechselnden Modi der Steuererhebung, die über die Jahrhunderte teilweise starken Veränderungen unterlagen. Gleichwohl liefern die Steuerregister häufig sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Informationen von erstaunlicher Detailfreude. Das Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) verwahrt Steuerlisten und -register des 15. bis 19. Jahrhunderts in einem Gesamtumfang von mehr als 60 laufenden Aktenmetern, wobei die Überlieferung naturgemäß nicht für jeden Ort gleichermaßen vollständig ist (Dank an P. Starsy für die Erklärung).

1496 Mestlin ist das größte Dorf im Gebiet des Klosteramtes Dobbertin, es hat 132 erwachsene Einwohner, dazu kommen noch etwa 79 Kinder. Seine Bewohner zahlen 8 Mark und 4 Schilling an Steuern. Auf den nächsten "Plätzen" liegen Dobbertin (5 Mark 4 ß) und Ruest (4 Mark minus 1 ß)

1498 wird das Kloster Dobbertin auf Anweisung des Papstes reformiert. Ziel war eine engere Bindung an den Glauben, vor allem durch eine strengere Klausur.

Bis zur Reformation gibt es in der Diözese Schwerin die Nonnenklöster Dobbertin, Neukloster, Malchow, Ribnitz, Rostock und Rühn. In Mecklenburg existieren 16 Mönch- und elf Nonnenklöster.

Register der Landbede 1540, 1554, 1567, 1569, 1570, 1571
 
Für oben genannte Jahre liegen die Steuerlisten für das Klosteramt Dobbertin vor. Sie enthalten die Namen der Steuerpflichtigen.
 
Folgende Ortschaften sind in den Bederegistern aufgeführt: Gardenn, Posselstorff, Dabell, Lentzenn, Gerdeshagenn, Lomenn, Olden und Nienhagen, Klodenn, Oldenstorff, Upall, Borssow, Dobbin, Rüste, Vellenn, Demenn, Dobbertinn, Mestelinn, Grossen Breesenn, Klestenn.
 
1554 werden in Dobbertin 29 Bauern und Handwerker namentlich erwähnt. Darunter auch Namen, die 100 oder 200 Jahre später immer noch anzutreffen sind: Storm, Havemann, Welzin, Gehan, Dessin, Brandt,

1549
Auf dem mecklenburgischen Landtag in Sternberg wurde der evangelische Glauben für Mecklenburg verbindlich. Die Reformation Martin Luthers hat sich durchgesetzt

Die Einheit von Mecklenburg konnte durch die für alle Landesteile gemeinsamen Landstände gewahrt werden. Diese schlossen sich 1523 zu einer landständischen Union zusammen. Zu den drei Ständen zählten die adligen Grundbesitzer, Vertreter der Städte und höhere Geistliche. Letztere jedoch nur bis 1552 - sie verschwanden infolge der Reformation. Es blieben Ritterschaft und Landschaft. Die Landstände hatten das Recht der Steuerbewilligung (seit 1549) und beteiligten sich an Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Stände waren regional in Kreise gegliedert: Mecklenburgischer (Parchim), Wendischer (Güstrow), Stargardischer (Neubrandenburg). Schwerin und Strelitz hatten mit dieser Kreiseinteilung nichts zu tun und waren zu dieser Zeit ganz gewöhnliche Landstädte ohne politische Sonderfunktion. Daß Schwerin zugleich Residenz war, spielte auf den Landtagen keine Rolle.

Visitationsprotokoll 1557
 
Das Visitationsprotokoll der im Amt Goldberg gelegenen und zum Kloster Dobbertin gehörigen Pfarren und Kirchen beschreibt diese ausführlich.
 
Die Kirchenvisitatoren verlangen von den Nonnen des Klosters den Übertritt zum lutherischen Glauben. Der entschlossene Widerstand half den Nonnen jedoch nur bis zum Jahr 1562 - dann wurde die Reformation auch im Dobbertiner Kloster durchgesetzt.

Die Nonnen von Dobbertin Nonnen von Dobbertin
 
Carl Beyer beschreibt in seinem Roman (1. Auflage erschien 1907 in Schwerin) das Leben im Kloster in der Mitte des 16. Jh. Insbesondere der Widerstand der Nonnen gegen die Reformation wird ausführlich dargestellt. Er läßt eine Nonne zu einer Novizin sagen:
 
"... du hast wohl gemerkt, wie still und friedlich es bei uns ist? Von all dem Lärm und der Sünde da draußen dringt hier nichts herein. Und Gott sei Dank, mein Herzchen, wir brauchen die Menschen nicht, wir sind durch fromme Stiftungen und Gaben ganz unabhängig. Wir haben unsre Güter und Dörfer und Höfe, wohl dreißig an der Zahl, du glaubst nicht wieviel, soviel, wie ein Fürst; ja, siehst Du, der junge Herzog möchte gewiß gern mit uns tauschen. Wir haben Seen und Wälder und Fische und Wild - so viel, so viel, es könnte unsre Nachbarstadt Goldberg ganz daraus leben und alle Bauern und Pächter müssen zinsen, wir wissen oft kaum, wohin wir mit den Schweinen und dem Korn sollen. Und die Priorin erhält zwei Drömt Roggen und monatlich zwei Tonnen starkes Bier und eine halbe Tonne Schwachbier und alle Schwestern im Verhältnis überreichlich genug. Und alle Untertanen des Klosteramtes müssen uns gehorsam sein, hundert Knechte stehen auf den Höfen für uns bereit und die Mägde müssen uns bedienen und alle harte Arbeit tun."

Visitationsprotokoll 1562
 
Ein weiteres Visitationsprotokoll für das Kloster Dobbertin.
...

1572 In den Sternberger Reversalen wird der Ritterschaft die Verfügung über die Klöster Ribnitz, Dobbertin und Malchow sowie deren Grundbesitz zugesprochen, Dobbertin wird endgültig säkularisiert und in ein adeliges Damenstift (Versorgungsanstalt für unverheiratete Töchter des meckl. Adels) umgewandelt.

Der Adel setzte durch, daß Pachtland von den Bauern zurückgefordert werden kann - es beginnt das sogenannte Bauernlegen. Taufstein Freie Bauern wurden zu Knechten und Tagelöhnern. Ihre Rechte waren stark eingeschränkt. Ohne Erlaubnis durften sie nicht: das adlige Gut verlassen, einen Beruf frei wählen oder heiraten. Andererseits mußten die Gutsbesitzer bei Krankheit und im Alter Unterstützung gewähren.

1572 wurden zur Verwaltung des Grundbesitzes der Klöster Malchow, Ribnitz und Dobbertin die "Klosterämter" gebildet (Sternberger Reversalen).

1586 wurde der vasenförmige Taufstein (Bild rechts) von Philipp Brandin in der Kirche aufgestellt. Der Architekt und Hofbaumeister baute u.a. auch in Wismar das "Schabbel-Haus" und die "Wasser-Kunst" und das fürstliche Epitaph im Güstrower Dom.


Türkensteuer 1601 - 1606
 
Für oben genannte Jahre liegen die Steuerlisten für das Klosteramt Dobbertin vor. Sie enthalten die Namen der Steuerpflichtigen nicht mehr, die Anzahl der Bauern wird für jedes Dorf aufsummiert angegeben.
 
Folgende Ortschaften sind beispielsweise 1606 aufgeführt: Dobbertin, Dobbin, Poßelstorf, Mestelin, Rüste, Demen, Dabel, Kloeden, Garden, Lentzen, Bossow, Upahl, Gerdeshagen, Lohmen, Breesen, Oldenstorf, Alten und Nienhagen, Clesten, Jellen, Dimitz, Löertze, Schwartze, Sitkow, Lexow, Penckow, Schaestere.

1610 Revision der Klosterordnung.
 
Die Klosterordnung bestimmte jetzt die Verwaltung des Klosters durch die Domina, die dem Convent vorstand, zwei Provisoren und dem Klosterhauptmann. Dem Klosterhauptmann standen u. a. zur Seite: Küchenmeister, Amtsschreiber, Forstinspektor und mehrere Förster, Amtsjäger, Landreiter, Gerichtsschreiber, Amtsgärtner.

1612 Bau des Armenhauses(*).

1612 bestätigt Papst Clemens V. die Stiftung des Krankenhauses(*).

Kreishilfe 1612 und 1614
 
Für oben genannte Jahre liegen die Steuerlisten für das Klosteramt Dobbertin vor. Die Anzahl der Bauern wird für jedes Dorf aufsummiert angegeben.
 
1612 werden für Dobbertin gezählt: 22 Koßaten, 6 Einlieger, Müller.

Einspännigenregister 1611 - 1613, 1616, 1618
 
Für oben genannte Jahre liegen die Steuerlisten für das Klosteramt Dobbertin vor. Die Anzahl der Bauern wird für jedes Dorf aufsummiert angegeben.

1618 - 1648
Dreißigjähriger Krieg

Große Zerstörungen und hohe Menschenopfer in Mecklenburg

1621
Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung

Mecklenburg wird in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow (bis 1695) geteilt.

Seit 1621 tagt der gemeinsame Landtag für die mecklenburgischen Länder abwechselnd in Sternberg und Malchin.

Kontributionsakten 1621 - 1715
 
Für viele der oben genannten Jahre liegen die Steuerlisten für das Klosteramt Dobbertin vor. Die Listen enthalten die Namen der Steuerpflichtigen.

Plünderung

1627 Truppen des schwedischen Obersten Hunich ziehen durch Dobbertin / Kläden (Mestlin, Ruest, Dabel, Kläden, Dobbin und Sehlsdorf werden in Mitleidenschaft gezogen)

Auf dem Bild "Plünderung" (Steindruck nach einem Gemälde von Ph. Wouwermanns) sieht man, wie eine Bauernfamilie von ihrem Hof vertrieben wurde und von der Soldateska drangsaliert wird.

1627 - 1631
Wallensteins Truppen erobern Mecklenburg, Wallenstein wird dessen Herzog

1628 Bau eines unterirdischen Ganges vom Pförtnerhaus zur Kirche(*).

1631
König Gustav Adolf von Schweden rückt in Mecklenburg ein

Schwedische Herrschaft in Mecklenburg (Bündnis vom 13. März 1632). Die vertriebenen Herzöge werden durch den Schwedenkönig Gustav Adolf II. wieder eingesetzt.

1637 - 1640
häufiges Hin-Und-Her zwischen schwedischen und kaiserlichen Truppen

1638 Zerstörung des Dorfes durch mehrere Brände(*).

1645
Verabschiedung der Gesindeordnung
1648
Ende des dreißigjährigen Krieges: Westfälischer Frieden

Dieser erste große Krieg in Mecklenburg war für die Entwicklung verheerend. Die Einwohnerzahl wurde auf ein Sechstel reduziert (von 300.000 auf 50.000). Die zahlreichen Bauernstellen vor dem Krieg wurden danach nur zu einem Viertel besetzt. Ihren Vorteil zogen daraus die Adligen. Nach dem Krieg, vor allem 1755 und 1806, legten sie viele Bauerndörfer nieder und errichteten dafür Gutshöfe.
Mecklenburg verliert Wismar, Amt Neukloster und die Insel Poel an Schweden (bis 1803).

Der 30jährige Krieg hinterließ ein zerstörtes Land. Nur langsam findet ein Wiederaufbau statt. Auch in den darauffolgenden Jahren hat Mecklenburg unter kleineren und größeren Kriegen zu leiden.

Visitationsprotokolle 1649 und 1650
 
Visitationsprotokolle beschreiben Besitzungen und Zustand des Kloster Dobbertin.
...

1654
Gesindeordnung mit Verankerung der Leibeigenschaft

Nach der bereits in Kraft gesetzten Gesindeordnung von 1645 wurde am 14.11.1654 die erneuerte "Gesinde-Tagelöhner-Baur-Schäffer-Tax- und Victualordnung" verabschiedet. Sie festigte die schlimmste Form bäuerlicher Unterdrückung durch die Adligen. Eine Heirat beispielsweise war nur mit Genehmigung des Gutsherren möglich.

1658
Schwedisch-Polnischer Krieg

1658 marschieren kaiserliche, brandenburgische und polnische Soldaten in Mecklenburg ein. Kriegerische Belastungen wie zur Zeit des 30jährigen Krieges bis zum Frieden von Olivia im Mai 1660.

Visitationsprotokoll 1662
 
Ein Visitationsprotokoll von 1662 beschreibt erneut das Kloster Dobbertin.
...

1674 - 1675
Brandenburgisch-schwedischer Krieg in Mecklenburg
1701
Mecklenburg-Schwerin hat knapp 100.000 Einwohner, Mecklenburg-Strelitz 30.000

1700 Bau weiterer Backsteinhäuser(*).

1700 - 1721
Nordischer Krieg

Plünderungen durch die Kriegsparteien: Schweden gegen Preußen, Dänen, Sachsen und Russen.

1701
Dritte Hauptlandesteilung durch Hamburger Vergleich

Mecklenburg wird in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz (Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg (vormaliges Bistum) - ohne die gleichnamige Stadt und der Komthirei Mirow) geteilt. Die Erstgeburtserbfolge wird vereinbart.

Beichtkinderverzeichnis 1704
 
Pfarrer Wilhelm Caspar Heerder, erst 2 Monate im Amt, fertigt ein Verzeichnis aller Mitglieder der Gemeinde

1704 haben Dobbertin, Dobbin, Kläden und Neuhof 178 Einwohner (älter als 14 Jahre)

1711
Beginn der Verschleppungen von Mecklenburgern in die preußische Armee, der Krieg wütet in Mecklenburg

14. Februar 1728
 
Im Amtsprotokollbuch der Klosteramtes Dobbertin beurkundet der Amtsschreiber die Verpachtung einer Bauernstelle in Mestlin an Hans Garling
 
Anno 1728 14. Febr: ist dem Hanß Garling in Mestlin auf Concession des H. ClosterHauptmanns die Baur-Stelle in Mestlin /: welche vorher der Baur Michel Sülck bewohnet :/ vor sich und seine Kinder, dafern sie sich als gute Hauswirthe aufführen würden, eingethan worden.
Dobbertin ...

1733 / 1735
Gewaltsame Soldatenanwerbung durch Preußen in Mecklenburg

1738 Streit über Predigerwahl(*).

1746 Unstimmigkeiten bei der Wahl des Klosterhauptmannes und Provisors(*).

1747 In der Klosterkirche ensteht der barocke Kanzelaltar der Empore; in den Jahren 1746 - 49 entstehen die Adelslauben auf der Nord- und Südseite des Nonnenchores.

Beichtkinderverzeichnis 1751
 
Der Pfarrer Christian Hintzmann fertigt ein Verzeichnis aller Mitglieder der Gemeinde
 
Das Verzeichnis ist recht ausführlich, es listet namentlich: 25 Konventualinnen, 12 unbegebene Fräuleins, das Klostergesinde, Bewohner des Klosterramtes und der Dörfer Dobbertin, Dobbin, Cläden, Neuhof und Spennin.

1753
Parallel zum Bauernlegen durch die Adligen begann im Domanium die Ansiedlung von Häuslern und Büdnern auf der Grundlage des Siedlungsediktes des Herzogs Christian Ludwig
18. April 1755
Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Weitere Verankerung der Leibeigenschaft, Legalisierung des Bauernlegens. Mecklenburg hat zu dieser Zeit 150.000 Einwohner.

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 ist das Ergebnis langwieriger Auseinandersetzungen und Machtkämpfe zwischen den mecklenburgischen Herzögen und den sogenannten Landständen (Ritterschaft und Städte). Dieses mit 25 Artikel und 530 Paragraphen umfangreichste und umfassendste Vertragswerk in den mecklenburgischen Geschichte bildete in der Folgezeit den Rahmen für alle gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in beiden mecklenburgischen Landesteilen und blieb als Grundgesetz der landständischen Verfassung (in Mecklenburg-Schwerin mit kurzer Unterbrechnung 1849/50) bis zur Novemberrevolution 1918 geltendes Recht (Dank an P. Starsy für die Erklärung).

1751 - 1756 Bau des Klosterhauptmannhauses(*).

1756 - 1763
Siebenjähriger Krieg

Preußen besetzt das neutrale Sachsen und kämpft gegen eine Koalition von Österreich, Rußland, Frankreich und Schweden, im Verlaufe des Krieges mehrfache Besetzung Mecklenburgs-Schwerins (erstmalig 1757) durch Preußen, weiterhin Geld- und Naturallieferungen, Zwangsrekrutierungen (insgesamt ca. 4000 Soldaten für die preußische Armee) und Plünderungen.
Nach dem Krieg setzt endlich ein begrenzter Aufschwung ein.

1757 Vernichtung des Torhauses und Werkstätten duch Brand(*).

1758 Preußen besetzen das Kloster und fordern Kontributionen(*).

Muehlenbruch

bis 1766 war Joh. Gregorius Mühlenbruch (1735 Röbel - 1812 Klein Poserin) Amtsschreiber in Dobbertin. Er heiratete 1767 die Tochter des Küchenmeisters Engel Paschen Friese (1709 - 1783), Anna Margaretha Augusta Friese (1748 - 1781). Sie hatten 6 Söhne und 2 Töchter.

18. Mai 1792
Auswanderungsverbot nach Amerika für die mecklenburg-schwerinischen Untertanen durch herzogliche Verordnung

1800 Bau der Häuser I, II und X für Konventualinnen(*).

1806
Flucht Blüchers durch Mecklenburg

Plünderungen, Zerstörungen durch die Franzosen.

1806 - 1813
Franzosenzeit

Beitritt zum napoleonischen Rheinbund 1808, Einquartierungen, Zwangsrekrutierung zum Kampf gegen Rußland 1812: 2100 Mecklenburger (Schwerin: 1700, Strelitz: 400). Weniger als 100 überlebten. 1813 treten beide Mecklenburg aus dem Rheinbund aus.

1813 - 1815
Befreiungskriege gegen Napoleon

1814 gibt der Konvent der Ritterschaft auf seiner Rostocker Frühjahrstagung die Empfehlung, die Dobbertiner Klosterbauern zu Erbpächtern zu regulieren.

8. Juni 1815
Die deutsche Bundesakte gestattet durch Artikel 18b die Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes
1815
Wiener Kongreß

Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz werden Großherzogtümer und Mitglied des Deutschen Bundes.

1817 / 1820
Mecklenburg-Schwerin hat 393.000 Einwohner (1820) und Mecklenburg-Strelitz 72.000 (1817)

Volkzählung 1819
 
Die Zählung ergab in Dobbertin 536, in Dobbin 173, in Neuhof 107 und in Spendin 33 Einwohner.

18. Januar 1820
Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg mit Wirkung ab Ostern 1821 verkündet
4. April 1822
Verordnung über Separation und Vererbpachtung der Bauernhufen

1822 begannen die Verhandlungen zwischen der Regierung und der Ritterschaft. Ziel war die Regulierung der Verhältnisse zwischen Gutsherren und Bauern, d. h. die Bauern sollten Eigentümer, bzw. Erbpächter des von ihnen bewirtschafteten Landes werden.

1828 - 1837 Umbau der Klosterkirche unter Leitung des Schweriner Baumeisters Georg Adolph Demmler. Grundlage für den Umbau war ein Entwurf des Berliner Architekten Karl Friedrich Schinkel. Daher rührt auch die große Ähnlichkeit mit der Friedrichwerderschen Kirche in Berlin.
Neben der Kirche wird auch der Klosterpark neu gestaltet.

Um 1830 bestehen im Klosteramt Dobbertin 167 Bauernstellen in 17 Dörfern (KA Malchow: 50, KA Ribnitz: 16). 10 reine Bauerndörfer sind Groß Breesen, Dobbin, Garden, Lohmen, Ruest, Oldenstorff, Alten- und Nienhagen, Schwarz, Laerz und Dienitz. 7 Dörfer haben einen klosterämtlichen Hof neben Bauernstellen: Dobbertin, Darze, Gerdshagen, Mestlin, Sehlstorff, Lexow und Sietow. Reine Pachtdörfer sind dagegen Bossow, Jellen, Lenzen, Mühlenhof, Neuhof und Kläden, Rum Kogelck, Spendin, Kleesten, Upahl und Roetz.

  • reine Bauerndörfer:
    Groß Breesen, Dobbin, Garden, Lohmen, Ruest, Oldenstorff, Alten- und Nienhagen, Schwarz, Laerz, Diemitz,
  • gemischte Dörfer:
    Darze, Gerdshagen, Mestlin, Sehlstorff, Lexow, Sietow, Dobbertin,
  • reine Pachthofdörfer:
    Bossow, Jellen, Lenzen, Mühlenhof, Neuhof und Kläden, Ruhm-Kogelek, Spendin, Kleesten, Upahl und Roetz.

1829 werden die ersten Regulierungspläne für die Dörfer Sehlstorff, Dobbin, Ruest und Mestlin aufgestellt (nach G. Moll, MM 7/94).

1832 beginnt im Frühjahr die Regulierung. Die sechs Bauern aus Groß Breesen und die zwöf Mestliner Bauern wurden in Ruest angesiedelt, hier gab es nun 26 Erbpachtstellen. Die Bauern in Ruest erhielten Erbpachtverträge, für das erbliche Nutzungsrecht hatten sie jährlich einen festen Betrag zu zahlen.

3. September 1847
Eine großherzogliche Verordnung regelt für Mecklenburg-Schwerin das Verfahren für die Erteilung von Pässen an Auswanderer
1848 / 1849
Revolution

1848 unveränderte Nutzungsrechte der Ritter- und Landstände im Kloster nach neuem Staatsgrundgesetz im Großherzogtum Mecklenburg - Schwerin(*).

5. Februar 1849
Eine großherzogliche Verordnung verfügt für das Staatsgebiet von Mecklenburg-Schwerin die "allgemeine Aufhebung der Abzugsgelder bei Auswanderungsfällen"
September 1850
Über die junge bürgerliche Verfassung von Mecklenburg wird im ausländischen Brandenburg das Urteil gesprochen. Der "Freienwalder Schiedsspruch" setzt den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wieder in Kraft (gilt bis 1918).
1851
Beginn der Massenauswanderung nach Amerika

Politische, soziale und wirtschaftliche Mißstände verursachten die große Emigrationswelle Ende des 19. Jahrhunderts. Von 1853 bis 1908 wanderten fast 120.000 Menschen aus Mecklenburg aus.

1. Juni 1853
Verordnung über den Erwerb und Verlust der Eigenschaft eines mecklenburgischen Untertans erlassen

1854 - 1857 wurde im Innern der Klosterkirche umfangreich restauriert (Kanzel, Altar, Gestühl, Glasfenster).

1855 gibt das Klosteramt seinen Erbpachtbauern Zusatzverträge (Additional-Akten) aus. Diese schränken die zugesicherten Rechte wesentlich ein und werden infolgedessen von den Bauern, die Ruester voran, angefochten. 1869 erreichen sie schließlich eine Revision der Akten.

15. April 1857
Landesherrliche Verordnung über die Auswanderung nach außereuropäischen Ländern

1857 Einweihung der Klosterkirche am 11.10.1857(*).

1858 wird der Kreuzgang restauriert.

1860 Bau des Postgebäudes(*).

25. Juni 1867
Verfassung des Norddeutschen Bundes wird auch für beide Mecklenburg verbindlich

Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 begann auch für Mecklenburg ein neues Zeitalter (Beitritt am 21.8.1866). Die Verfassung gewährleistet volle Freizügigkeit innerhalb der Staaten des Norddeutschen Bundes sowie im grenzüberschreitenden Verkehr für alle Bundesangehörigen. Es entfallen die in Mecklenburg bis dahin bestehenden Einschränkungen bei Eheschließungen. Mecklenburg wurde an das norddeutsche Post- und Fernmeldenetz angeschlossen und erhielt einheitliche Maße und Gewichte auf der Grundlage des metrischen Systems, und die Banknoten des Bundes. Das mecklenburgische Militär wurde preußischem Kommando unterstellt.

W. Raabe: Mecklenburgische Vaterlandskunde
 
In diesem 1857 - 61 in Wismar und Ludwigslust herausgegebenen Werk wird das Klosteramt Dobbertin ausführlich beschrieben:
 
Dobbertin (647 Ew.), ... von den Beamten des Klosters wohnen in Dobbertin der Klosterhauptmann, der Küchenmeister, der Amtsregistrator, der Forstinspector und der Amtsjäger. Auch befindet sich ein Postamt in Dobbertin, wie dem auch ein Arzt daselbst wohnt und ein ganz gutes Gasthaus daselbst befindlich ist. Außerdem hat Dobbertin 7 Drittelhüfner, Mühle, Armenhaus, 2 Schulen, Industrieschule, Kleinkinderbewahr-Anstalt, Kalkbrennerei, Fischerei, mehrere Handwerker und hält einen Jahrmarkt.
weitere Orte des Klosteramtes: Schwinz (80 Ew.), Jellen (50 Ew.), Bossow (96 Ew.), Rum-Kogel (96 Ew.), Groß-Breesen (140 Ew.), Gerdshagen (Hof mit 159 Ew. und Dorf mit 112 Ew. incl. 9 Erbpächtern, 1 Erbschmiede), Klein-Upal (134 Ew.), Lenzen (80 Ew.), Länitz (18 Ew.), Garden (79 Ew. incl 3 Erbpächtern, 1 Erbmühle), Lomen (262 Ew. incl. 7 Erbpächtern, 2 Büdner), Altenhagen (176 Ew. incl. 9 Erbpächtern), Nienhagen (5 Erbpächtern und 58 Ew.), Oldensdorf (9 Erbpächter und 176 Ew.), Kleisten (56 Ew.), Neuhof (9 Ew.), Kläden (105 Ew.), Dobbin (5 Erbpächter und 223 Ew.), Spendin (57 Ew.), Ruest (443 Ew. incl. 25 Erbpächtern), Mestlin (240 Ew. und Forsthof 51 Ew.), Vimfow (26 Ew.), Mühlenhof (66 Ew.), Sehlsdorf (4 Erbpächter, 178 Ew.), Darze (3 Erbpächtern und 130 Ew.), Lexow (7 Erbpächter und 257 Ew.), Roez (73 Ew.), Schamper Mühle (10 Ew.), Sitow (4 Erbpächtern und 107 Ew.), Neu-Sietow (4 Erbpächter und 21 Ew.), Lärz (14 Dreiveirtel-, 10 Halb-, 10 Achtelhüfner, 5 Häusler und 328 Ew.), Schwarz (30 Erbpächter, 19 Häusler und 353 Ew.), Schwarzer Hof (40 Ew.), Dimitz (10 Halbhüfner, 4 Häusler und 187 Ew.)

1868
Beide Mecklenburg treten dem Zollverein bei
1870 - 1871
Deutsch-Französischer Krieg

unter Beteiligung mecklenburgischer Truppen

1871
Gründung des Deutschen Reiches, Mecklenburg-Schwerin (558.000 Einwohner) und Mecklenburg-Strelitz (97.000 Einwohner) werden Mitgliedstaaten

Gutshaus 1877 Klosteramt Dobbertin 1877 - heißt die Inschrift dieser Tafel an der Stirnseite eines Tagelöhnerhauses.
 
Folgende Anekdote aus dem Mecklenburg Buch von E. Schulz (Hinstorff Verlag, 1938) könnte sich zu dieser Zeit in einem Dorf des Klosteramtes Dobbertin zugetragen haben:
Ein Junge von sieben Jahren aus einem Gutsdorf kam einmal zu spät zur Schule, weil er die Zeit verschlafen hatte. Der Lehrer fragte ihn, wann er zu Bett gegangen sei. "Weet ik nich", war die Antwort. Darauf der Lehrer: "Wär't all düster?" Nach kurzem Überlegen sagte der Junge: "Pläugen harr'n noch künnt."

1886 Vorbau eines Portals am Dominahaus(*).

1897
Reichgesetzliche Regelung des Auswanderungswesens

Buch um die Jahrhundertwende
 
Wie könnte Dorfstraße es um die Jahrhundertwende auf dem Gut des Klosteramtes ausgesehen haben? Ein Berliner Arbeitsloser (Name unbekannt), den es auf ein Gut in Mecklenburg verschlagen hatte, schildert seine Erlebnisse: "Hofgängerleben in Mecklenburg".
 
Mit einfachen Worten charakterisiert er die Leute mit denen er zusammentrifft: Inspektor, Knechte und Mägde, Tagelöhner und Hofgänger (... nach mecklenburgischen Begriffen sind die Fremden, die als Hofgänger nach Mecklenburg kommen, zu weiter nichts nütze. ...), er beschreibt das Dorf, das Gutshaus, Lüdstuw, Katen, ... und das tägliche Leben der Leute. (Bild oben: Ansichtskarte aus Mestlin, ca 1905)

25.7.1900Verleihung des goldenen Amtskreuzes an die Domina des Klosters Dobbertin durch Herzogregent Johann Albrecht zu Mecklenburg (ein Beitrag von H. Alsleben).

1908 besucht der Großherzog Friedrich Franz IV. das Kloster.

1. August 1914 - 11. November 1918
Erster Weltkrieg
14. November 1918
Abdankung des Großherzogs
1918
Übernahme der Verwaltung des Klosters Dobbertin durch den Freistaat Mecklenburg-Schwerin
1918 / 1919
Gründung der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin (1919) und Mecklenburg-Strelitz (1918) als Gliedstaaten in der Weimarer Republik

1920 gewaltsame Aufhebung der Landesklöster durch die mecklenburgische Verfassung(*).

1924 Klage gegen den neuen Rechtszustand wird durch das Reichsgericht abgewiesen(*).

1925
Mecklenburg-Schwerin hat 674.000 Einwohner, Mecklenburg-Strelitz 110.000

1929 Sanierungsarbeiten an der Fassade der Klosterkirche(*).

1933
Beide Mecklenburg haben 805.000 Einwohner
1.1.1934
Vereinigung beider Mecklenburg zum Gau Mecklenburg (13.10.1933)

1938 Umbau der Klosteramtsscheune zur Landesjugendherberge(*).

1939 hat Mecklenburg 900.593 Einwohner

1939 - 1945
Zweiter Weltkrieg

1942 Unterkunft für Aussiedler und Flüchtlinge(*).

1945 letzte Konventualinnen ziehen aus(*).

1945 werden Dorf und Kloster von Soldaten der Roten Armee belegt. Nach deren Abzug 1947 war der Schaden für die Menschen und auch für das kulturelle Erbe des Klosters unermeßlich.

1945
Bildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
5. September 1945
Verordnung über die Bodenreform im Land Mecklenburg-Vorpommern
1946
Mecklenburg hat 2.139.000 Einwohner

1946 Brände vernichten Teile des Klausurgebäudes(*).

1947
Mecklenburg-Vorpommern heißt nur noch Mecklenburg

1947 Umbau zum Landesalters- und Pflegeheim für über 600 Menschen.(*).

1949
Mecklenburg wird Land der DDR
9. - 12. Juli 1952
II. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in Berlin beschließt den planmäßen Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik.
1. August 1952
wird Mecklenburg-Vorpommern in die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg aufgeteilt (25.7.1952)

1962 Nutzung als Außenstelle der Bezirksnervenklinik Schwerin(*).

1964 wird das Refektorium restauriert.

1977 Kloster und Kirche werden unter Denkmalschutz gestellt.(*).

1979 teilweise Sperrung der Klosterkirche wegen zunehmender Bauschäden.(*).

1990 Beginn notwendiger Sanierungsarbeiten an der Klosterkirche (Erneuerung Kirchendach).(*).

3. Oktober 1990
Neukonstituierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
1994
Kreisgebietsreform im Land Mecklenburg-Vorpommern.

1995 775-Jahr-Feier im Kloster Dobbertin.

1997 die Landesregierung faßt einen Grundsatzbeschluß, der Zuwendungen des Landes in Höhe von 25 Millionen Mark für die Sanierung des Klosterkomplexes vorsieht.

2000
Welche Ereignisse machen gegenwärtig Schlagzeilen in Dobbertin?
 
Das Kloster ist zur Zeit der größte Arbeitgeber in der Region. Dies ist einer der Gründe für die im Vergleich zum übrigen Mecklenburg relativ geringe Arbeitslosenquote.
Groß sind auch die Anstrengungen, die in Dobbertin zum Ausbau des Tourismus vorgenommen werden. Die reizvolle Gegend lädt fast automatisch zum Besuch ein.
Größere Projekte in der nächsten Zeit sind der Bau eines Sport- und Kulturzentrums und die Sanierung des historischen Parks. Damit soll vor allem das Angebot für Touristen erweitert werden. Weitere Anstrengungen zielen auf mehr Attraktivität der Nebensaison.

Quellen:

  • Die Zusammenstellung der Ereignisse zur Mecklenburger Geschichte ist der Website www.Luebz-Online.de entnommen;
  • F. Schwarzer: Von Schinkel entworfen, von Demmler gebaut (MM 11/1991)
  • (*)H. Alsleben: Kloster Dobbertin (MM 2/1992)
  • Kloster Dobbertin - Mönche und Nonnen des Benediktinerordens, adliges Damenstift, Heimstatt für Behinderte (Flyer des Vereins zur Förderung des Kloster Dobbertin e. V.)
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