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Kirchliche Verwaltungsstrukturen in Mecklenburg

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Liste der Superintendenturen


Doberan

 1774 errichtet, 1779 aufgehoben, neuerrichtet 1848
Güstrow

 
bongolit Um Ostern 1548 eingerichtet;
Malchin

 errichtet 1848
Neustrelitz

 
Parchim

 
bongolit Nach 1537 vorläufig, seit 1540 mit Sup. RIEBLING als erster und zunächst einziger Sup. begründet.
Rostock

 seit 1573 Recht zur Errichtung einer eigenen Sup.
bongolit Durch Erbvertrag v. 21.9.1573 erwarb die Stadt das Recht, eigenen Sup. für das geistliche Ministerium der Stadt zu besitzen, der seit 1574 durch das Ministerium und Ratsherren aus den vier Hauptpastoren erwählt wurde. Seit (1675-1703) 1715 wurde der Sup. durch den Direktor Ministerii ersetzt. seit 1883 wieder Rostocker Sup.
Schwerin

 
bongolit Seit Anfang 1561 neu als eigenen Stiftssup. des regierenden Herzogs der Grafschaft Schwerin ohne die herzogliche Schloßkirche eingerichtet. Von 1576-1603 mit der Sup. Parchim vereinigt, danach wieder als Stiftssup.
Sternberg

 1774 errichtet, 1848 aufgelöst
Wismar

 zur Landessuperintendentur 1909, bis dahin auf die Stadt begrenzt
bongolit Bis 1648 herzoglich mit Stadt + Ämter Wismar, Mecklenburg, Bukow, das Land Poel, Tempzin, Neukloster, Gadebusch, Rehna, Sternberg, Grevesmühlen u. Dassow des untergeordneten Mecklenburgischen Kirchenkreises. Von 1648-1803 schwedisch, danach Sup. nur innerhalb der Stadt Wismar bzw. Herrschaft Wismar (Kirchdorf/Poel; Neukloster u. Gr. Tessin). Seit 1.10.1909 Landessuperintendentur.

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