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Familienforschung in Mecklenburg - Hinweise für Anfänger

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Abschnitt 2

Daten sammeln

Wir haben unsere Eltern, Großeltern und Verwandte befragt. In der Regel reichen die Daten über unsere Vorfahren jetzt vielleicht etwa 100 Jahre zurück. Je älter die Daten sind, desto ungenauer und unvollständiger werden sie auch sein. Wie erhält man Daten über weiter zurückliegende Generationen, wie kann man Vermutungen bestätigen?


Seit 1875 werden in Deutschland in den Standesämtern Geburten, Heiraten und Todesfälle beurkundet.

Am 1.1.1876 trat in Deutschland das Gesetz über die Beurkundung des Personenstands und der Eheschließung (PSTG) in Kraft. Aus den Standesamtsregistern konnte bis 1937 jeder Auskünfte bekommen, danach nur noch Ehepartner, direkte Nach- und Vorfahren und Personen, die ein berechtigtes Interesse nachwiesen (damals auch Ahnenforscher). 1957 wurde aus dem berechtigten ein rechtliches Interesse, die Ahnenforschung fiel weg.

Als direkter Nachfahre kann man sich an die Standesämter wenden, um weitere Auskünfte zu bekommen. Es lohnt sich auch, zu bereits bekannten Ereignissen die Urkunden anzufordern. Auf der Urkunde über den Tod seines Urgroßvaters wird man auch das Alter zum Zeitpunkt des Todes oder sogar das genaue Geburtsdatum und den Geburtsort finden. Mit diesen Angaben kann man nun wieder das Geburtsstandesamt anschreiben und um die Urkunde zur Geburt des Urgroßvaters bitten (falls die Geburt nach 1875 war). Dieser Urkunde kann man dann die Namen der Ururgroßeltern entnehmen. Wenn man vermutet, daß die Hochzeit der Ururgroßeltern auch in diesem Ort stattfand, kann man das Standesamt bitten, in den Jahren vor der Geburt auch mal im Hochzeitsregister nachzuschauen, ob die Hochzeitsurkunde vorhanden ist. Falls die Hochzeit auch registriert ist, kann man der Urkunde dann sogar die Namen der Urururgroßeltern entnehmen. Auf diese Weise kann man mit etwas Glück alle Vorfahren ermitteln, deren Geburt, Hochzeit bzw. Tod nach 1875 lag. Dabei sind einige Dinge zu beachten:

Zuerst ist das zuständige Standesamt zu ermitteln. Dazu kann man das Standesamt des Amtes anrufen, in dem die betreffende Ortschaft liegt. Dort erhält man sicher die Auskunft, ob die Akten der Ortschaft in diesem Standesamt lagern, bzw. in welchem Standesamt sie sind. Dieses Standesamt schreibt man dann an und bittet um die entsprechende Urkunde. Dabei ist Ereignis, Name und Zeitpunkt so genau wie möglich mitzuteilen. Die übersandten Urkunden sind kostenpflichtig (ca. 6 ... Euro pro Urkunde). Müssen die Urkunden aufgrund ungenauer Angaben erst gesucht werden, sind wahrscheinlich weitere Gebühren für die Recherche fällig. Wichtig ist es übrigens, daß man "unbeglaubigte Ablichtungen" der Urkunde anfordert. Zum einen kann man den Ablichtungen möglicherweise weitere Details (Randnotizen) entnehmen. Zum anderen sehen die (Ablichtungen der) alten Urkunden einfach interessanter und authentischer aus als eine moderne Schreibmaschinenabschrift. Die Standesämter geben nur über direkte Vorfahren (bzw. Nachkommen) Auskunft. Wenn man also über seinen Onkel Angaben haben möchte, muß man seinen Cousin bitten, an das Standesamt zu schreiben.

Möchte man von Ereignissen, die vor 1875 stattfanden, Daten bekommen, muß man auf alte Kirchenbücher zurückgreifen.

Seit ca. 1650 werden in Mecklenburg Geburt, Hochzeit und Tod in den Kirchenbüchern erfaßt. Später kamen auch Konfirmationen dazu. Der Beginn der Kirchbuchschreibung ist regional unterschiedlich. Auch die Vollständigkeit und Genauigkeit der Unterlagen ist sehr unterschiedlich.

Zuerst muß auch hier das Kirchspiel, in dem der Ort lag, ermittelt werden. In der Regel wurde für alle Ortschaften eines Kirchspiels ein gemeinsames Kirchbuch geführt. Es kam aber auch vor, daß in großen Städten mehrere Kirchspiele existierten. Möchten Sie zu einem Dorf das zutreffende Kirchspiel ermitteln, können Sie dies beispielsweise in "Orte und Kirchspiele in Mecklenburg" (Schriften des MFP, Heft 1, Juli 1999) nachschlagen oder auch die Online Ortsdatenbank des MFP www.MFPeV.de/db-orte-mecklenburgs.html.

Möchte man die Kirchbücher lesen, sollte man sich in die alte deutsche Handschrift einarbeiten. Liest man alte Dokumente, muß auch beachtet werden, daß sich die Rechtscheibung im Laufe der Zeit veränderte, nicht nur durch die Rechtscheibreformen 1901 und 1998.

Wo kann man Kirchbücher einsehen? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Die Originale der Kirchenbücher sind in Mecklenburg nicht mehr in den Gemeinden vorhanden. Sie werden zentral im "Landeskirchlichen Archiv der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg" in Schwerin gelagert. In einem kleinen Lesesaal besteht nach vorheriger Anmeldung die Möglichkeit, in den Kirchenbüchern bzw. in Verfilmungen zu recherchieren.

    Dr. Wurm verfaßte folgenden Text für den Genealogischen Verein Mitteldeutschland. Der Text beschreibt den mecklenburgischen Kirchenbuchbestand und seine Benutzung.

Kirchenbuchbenutzung in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs

Adresse
Landeskirchliches Archiv Schwerin, Kirchenbuchamt,
Am Dom 2,
19055 Schwerin.

Briefanschrift: Postfach 11 04 07, 19004 Schwerin.
Tel. (+49 03 85) 20 03 85-50, Fax (+49 03 85) 20 03 85-66,
E-Mail: landeskirchenarchiv@ellm.de, Home Page: www.archiv.ellm.de

Öffnungszeiten
DI und MI 8.15-17.00 Uhr, DO 8.15-12.30 Uhr. Anmeldung möglichst einen Monat im voraus.

Bestand
Das Landeskirchliche Archiv Schwerin verwahrt einen Gesamtbestand von über 4.600 Kirchenbüchern von ca. 390 mecklenburgischen Kirchgemeinden, davon etwa 3.000 Original- und Registerbände sowie 1.600 Bände Zweitschriften. Die Kirchenbücher setzen in Einzelfällen kurz vor Beginn oder während des Dreißigjährigen Krieges, aufgrund der Verheerung des Landes in der Regel jedoch erst nach Kriegsende um die Mitte des 17. Jh.s ein. Zum Bestand zählen auch Militärkirchenbücher der Garnison Neustrelitz (1841-1874) sowie der Wehrmachtsgemeinden Hagenow, Neustadt-Glewe, Schwerin und Wustrow/Rerik (1935-1945).
Infolge verschiedener Zentralisierungsaktionen (zuletzt 1934 zur Erleichterung der „Ariernachweise“) verwahrt das Landeskirchliche Archiv, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die erhaltenen Originalkirchenbücher aller mecklenburgischen Kirchgemeinden aus der Zeit von 1606 (Petschow) bis zur Einführung der Standesämter 1876. Ausnahmen bilden die älteren Kirchenbücher von Wismar, Rostock und Rövershagen, die schon vor etwa 100 Jahren von den Archiven der beiden Hansestädte übernommen wurden, sowie von Slate, welche noch heute auf der Pfarre ruhen. Aufgrund fortgesetzter Zentralisierungsbemühung findet sich heute auch ein großer Teil der jüngeren Originalkirchenbücher im Landeskirchlichen Archiv.
Aufgrund der Erfahrung des Verlustes zahlreicher Kirchenbücher durch Pfarrhausbrände waren seit 1787 bzw. seit 1806 in den Herzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz von den Pastoren Kirchenbuchabschriften zu führen. Zum größeren Teil wurden die Abschriften rückwirkend bis 1740, teilweise sogar darüber hinaus, angefertigt. Diese Bestimmung blieb bis 1. Januar 1972 in Kraft. Die Zweitschriften bis 1875/76 sowie seit einer Übergangsphase 1934-44 bis 1972 finden sich vollständig im Landeskirchlichen Archiv. Die Kirchenbuchzweitschriften aus dem Zeitraum zwischen 1875/76 und 1934-44 finden sich an drei verschiedenen Stellen: (1.) die Rostocker Kirchgemeinden im Archiv der Hansestadt Rostock, (2.) die Kirchgemeinden des ehemaligen Fürstentums Ratzeburg (Dom Ratzeburg, Carlow, Demern, Herrnburg, Schlagsdorf, Schönberg, Selmsdorf, Ziethen) im Domarchiv Ratzeburg sowie (3.) alle übrigen Kirchgemeinden im Landesarchiv Schwerin.
Außerdem haben sich im Landeskirchlichen Archiv die von der „Mecklenburgischen Sippenkanzlei“ in Schwerin und der Landesbauernschaft angefertigten Verkartungen der Kirchenbücher von Alt Meteln, Badresch, Basse, Bellin, Boitin, Boizenburg, Eichhorst, Frauenmark, Groß Raden, Groß Upahl, Klütz, Tarnow, Waren, Zehna und Zernin erhalten.

Benutzung
Aus dem Gesagten ergibt sich für die Kirchenbuchforschung in Mecklenburg ein übersichtliches Bild. Für den Forscher kommen lediglich fünf Anlaufstellen in Frage:

1. Landeskirchliches Archiv Schwerin für sämtliche mecklenburgischen Kirchgemeinden in den Zeiträumen 1606 bis 1875 sowie Mitte der 1930er Jahre bis 1972 mit Ausnahme von Wismar bis Ende sowie Rostock und Landgemeinden bis Anfang des 18. Jh.s,
2. Landesarchiv Schwerin (landeshauptarchiv-schwerin.de) für sämtliche mecklenburgischen Kirchgemeinden im Zeitraum 1876 bis Mitte der 1940er Jahre mit Ausnahme von Rostock,
3. Archiv der Hansestadt Rostock (rostock.de/stadtarchiv) für Rostock und Rövershagen in den Zeiträumen 1580 bis ca. 1700 und 1876 bis Mitte der 1940er Jahre,
4. Archiv der Hansestadt Wismar (wismar.de) für Wismar bis Ende des 18. Jh.s,
5. Ev.-Luth. Domgemeinde Ratzeburg für die Kirchgemeinden des ehemaligen Fürstentums Ratzeburg (Dom Ratzeburg, Carlow, Demern, Herrnburg, Schlagsdorf, Schönberg, Selmsdorf, Ziethen) im Zeitraum 1876 bis Mitte der 1940er Jahre. Die Gemeinden sind bereits über Ortsfamilienbücher im Internet (master.genealogy.net/reg/MEC/ratzeburg/liste/ofb-liste.html) gut erschlossen.

Die persönliche Benutzung der Kirchenbücher erfolgt während der oben angegebenen Öffnungszeiten. Eine frühzeitige vorherige Anmeldung eines Leseplatzes – ca. zwei Monate im voraus – ist erforderlich, da aus Platzgründen nur sieben Lesegeräte im Lesesaal zur Verfügung stehen. Aus konservatorischen Gründen werden zur Benutzung nur Filme ausgehändigt. Die Möglichkeit zur Anfertigung von Kopien besteht nicht. Gegen eine pauschale Gebühr von 3 € ist jedoch die Anfertigung einer begrenzten Zahl von Fotografien vom Bildschirm des Lesegeräts gestattet. Im übrigen gelten für die Benutzung die allgemein üblichen Schutzfristen für personenbezogenes Schriftgut. Archivgesetz, Benutzungsordnung und Gebührentafel können über die oben angegebene Home Page des Archivs eingesehen und als pdf herunter geladen werden.
Die Bearbeitung schriftlicher Anfragen erfolgt zu einem Gebührensatz von 15 € für jede angefangene halbe Stunde. Aufgrund des Andrangs kann die Bearbeitungsdauer bis zu vier Monaten betragen. Im Falle eiliger sowie langwieriger und umfangreicher Ermittlungen bitten wir, sich an private Forscher zu wenden. Adressen werden auf Anfrage vermittelt.

Verfilmung
Nach kriegsbedingter Auslagerung im Salzbergwerk Grasleben bei Helmstedt gelangten die mecklenburgischen Kirchenbücher über verschiedene Zwischenstationen 1952 an „die Evangelisch-Lutherische Landeskirche mit Sitz in Ratzeburg“. Zuvor hatte die britische Militärverwaltung jedoch ohne vorherige Einwilligung der Landeskirche der Genealogischen Gesellschaft von Utah (Mormonen) die Genehmigung zur Verfilmung der Kirchenbücher erteilt. Eine Kopie der angefertigten Rollfilme wurde dem Domarchiv Ratzeburg zu Verfügung gestellt. Erst am 30. September 1996 konnten die Kirchenbücher nach Schwerin ins Landeskirchliche Archiv zurückgeführt werden. Nach Schließung des Domarchivs Ratzeburg wurden fünf Jahre später auch die Rollfilme an das Landeskirchliche Archiv abgegeben.
Die zwischenzeitlich in das Landeskirchliche Archiv übernommenen Kirchenbücher werden seit den 1990er Jahren in regelmäßigen Abständen verfilmt, so daß fast der gesamte Kirchenbuchbestand verfilmt vorliegt.

Verzeichnisse
C. A. ENDLER/E. ALBRECHT: Mecklenburgs familiengeschichtliche Quellen. Hamburg 1936.
D. UHLMANN/H. HESSE: Die mecklenburgischen Kirchenbücher im Domarchiv Ratzeburg. o. O. 1996 (Schriftenreihe der AMF, Nr. 22).
Findbuch im Landeskirchlichen Archiv Schwerin. Bearb. von Anna BULL, 2000/2001 (Bestand der Originale und Abschriften).
Verzeichnis der von den Mormonen verfilmten mecklenburgischen Kirchenbücher unter http://www.kirche-mv.de/fileadmin/Downloadtexte/Kirchenbuecher.pdf.

Literatur
Erhard PIERSIG: Die mecklenburgischen Kirchenbücher als Hauptquelle zur Familienforschung und die Möglichkeiten ihrer Benutzung im Landeskirchlichen Archiv Schwerin. In: Vorträge zur mecklenburgischen Familienforschung 8 (1999), S. 19–34.
Erhard PIERSIG: Genealogische Quellen in den Kirchenarchiven Mecklenburgs. In: Genealogie 54 (2005), S. 476–487.

Aktuelle Informationen sind auf der Webseite der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg www.kirche-mv.de im Abschnitt Familienforschung Familienforschung zu finden, z. B. das Verzeichnis der Kirchenbücher.

  • Nicht jeder kann jedoch nach Schwerin reisen und außerdem sind die wenigen Leseplätze mitunter auf Wochen ausgebucht. Eine Alternative sind die Forschungsstellen der "Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage" (Mormonen). In vielen Großstädten gibt es diese Forschungszentren. Aus religiösen Gründen verfilmten die Mormonen weltweit zahlreiche Kirchbücher, auch die Mecklenburgs. Diese Filme sind für jeden frei zugänglich - irgendeine Beziehung zur Kirche der Mormonen ist dabei nicht nötig.

Mit Kenntnis des Kirchspiels kann man in den Forschungszentren recherchieren, welche Dokumente zu diesem Ort / Kirchspiel verfilmt wurden. Diese Filme können gegen eine geringe Gebühr bestellt und nach einiger Zeit in der Forschungsstelle gelesen werden. Neben den Filmen gibt es in den Forschungsstellen auch zwei interessante Datenbanken. Im "Ancestral File" und im IGI (International Genealogical Index) kann man feststellen, ob schon andere Forscher nach bestimmten Namen gesucht haben und ihre Ergebnisse einsehen. Ob und welche Filme für einen Ort / für ein Kirchspiel vorhanden sind, ist über die Website der Mormonen www.familysearch.org oder direkter unter www.kirche-jesu-christi.org/nc/kontakt/genealogie-forschungsstellen.html zu erfahren.

  • Ist der Weg zu einem Forschungszentrum zu weit, gibt es noch eine Möglichkeit. Franz Schubert (und viele Mitarbeiter) schrieben zahlreiche Personenverzeichnisse im weiteren Sinne ab und ließ sie drucken.

    Schuberts Werke sind auch in einigen Bibliotheken ausleihbar. Für die Schubertschen Bände gibt es außerdem Registerbände. Über diese kann man zu einem gegebenen Familiennamen alle Orte finden, in dem dieser Name in den Kirchbüchern zu finden ist.

In mehr als 20 Jahren hat Franz SCHUBERT (+) im Eigenverlag in der von ihm begründeten Reihe eine kaum noch überschaubare Zahl von Einzelheften herausgebracht, mit Editionen von personengeschichtlich relevanten Datenquellen (Beichtkinderverzeichnisse, Volkszählungslisten, Steuerregister, Trauregister, Bürgerbücher, Schülerverzeichnisse etc.) vor allem aus seiner mecklenburgischen Heimat, aber auch aus Niedersachsen, Braunschweig-Wolfenbüttel, Hamburg, Schleswig-Holstein, Vor- und Hinterpommern. Hinsichtlich der Aussagedichte steht Mecklenburg deutlich an der Spitze. Schuberts Titelliste umfaßt derzeit 375 Positionen, vertriebstechnische Bündelungen für einzelne Gebiete mit einbegriffen. Nach längerer Pause soll die Reihe nach aktueller Aussage der Verlagsauslieferung (Degener Verlag) 2003 fortgesetzt werden. (P. Starsy im Internet)

Nicht nur die Schubertschen Bände, auch andere mecklenburgische Klassiker, wie Staatskalender und Urkundenbuch, befinden sich (u. a.) in der Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landesbibliothek verfügt über einen Bestand von ca. 600.000 Bänden. Ihre Aufgabe ist das Sammeln, Erschließen und Ausleihen von mecklenburgischen Druckwerken und Druckwerken über Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Bestände können (von Ausnahmen abgesehen) über Fernleihe erhalten werden.

  • Nur der Vollständigkeit halber: die nach 1875 verfaßten Kirchbücher sind im Landeshauptarchiv Schwerin zu finden.

Das Landeshauptarchiv Schwerin (LHA) ist das größte Archiv in Mecklenburg-Vorpommern. Es verwahrt historische Quellen aus über 800 Jahren mecklenburgischer Geschichte (natürlich auch die Klassiker Schubert, Staatskalender, Urkundenbuch, ...). Das LHA wird auch als "Schatzkammer und Gedächtnis" des Landes bezeichnet.
Für die private Forschung steht ein Lesesaal zur Verfügung, für dessen Benutzung man sich vorher anmelden sollte. Neben einer umfangreichen Handbibliothek kann man sich die Bestände des LHA über Kataloge, Findbücher, ... erschließen und dann im Lesesaal nutzen.

Beim Auswerten der Kirchbücher sollten einige Besonderheiten beachtet werden.

  • Beispielsweise variierte die Schreibweise von Familiennamen mitunter. Die Pastoren schrieben die Namen nach dem Gehör. Ein neuer Pastor bedeutete möglicherweise eine neue Schreibweise des Namen.
  • Der Monatsname wurde früher mitunter mit 7ber, ..., 10ber abgekürzt. Das waren die Abkürzungen für September, ..., Dezember.
  • Wenn die Kirchenbücher nicht mehr weiterhelfen: im Landeskirchlichen Archiv nach Kirchenrechnungen, Glockengeldregister und anderen Unterlagen für das betreffende Kirchspiel fragen.
  • ...

Wir haben also nun viele Informationen aus dem eigenen Gedächtnis und von unseren Verwandten erfaßt. Tritt danach nun auch der glückliche Fall ein, daß Standesamtunterlagen und Kirchenbücher komplett ausgewertet sind, gibt es weitere Quellen, die noch weiterhelfen können:

  • für die Zeit von 1100 ... 1400: Mecklenburgisches Urkundenbuch,
  • für die Zeit von 1500 ... 1700: Steuerlisten,
  • für die Jahre 1701 und 1753: Beichtkinderverzeichnisse,
  • für die Jahre 1819, 1867, 1900, ...: Volkszählungen,
  • für die Zeit von 1750 ... 1850: Martinilisten,
  • für die "Neuzeit": für größere Städte häufiger, für kleinere seltener, wurden Adreßbücher gedruckt.

Nach allen diesen Unterlagen können Sie im Landeshauptarchiv in Schwerin fragen.

Doch damit nicht genug. Weitere Informationen können unter Umständen folgenden Quellen entnommen werden: Militärkirchbücher, Bürgerbücher, Untertanenverzeichnisse, Leichenpredigen, ...


© D. Garling, Erstveröffentlichung am 02.02.2003

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